Psychotherapie

Ablauf und Honorar

Wir verfügen über eine Zulassung zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Zudem stehen unsere Türen offen für Privatpatient*innen, Beihilfeversicherte und Selbstzahler*innen.
Weiter unten erfahren Sie mehr über alle Modalitäten und Abläufe.

Psychotherapie für Erwachsene (ab 18)

Am Anfang jeder Psychotherapie steht ein telefonischer oder schriftlicher (Per Mail) Kontakt zu uns, um ein erstes persönliches Erstgespräch zu vereinaben.

Sollte nach diesem persönlichen Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) eine Indikation für eine Psychotherapie bestehen, folgen darauf weitere 2 Sprechstunden und bis zu 4 probatorische Sitzungen, die wir gemeinsam zur Diagnostik und Therapieplanung nutzen können. Danach entscheiden wir zusammen, ob eine Therapie beantragt wird.

Die Therapiestunden finden in der Regel wöchentlich statt und betragen 50 Minuten

Wegweiser

Unsere Leistungen und Honorare

Gesetzlich Krankenversicherung (alle Kassen)

Als Verhaltenstherapeut*innen stehen uns verschiedene Stundenmodelle zur Verfügung, wie z.B. eine Akuttherapie (12h), Kurzzeittherapie (12-24h) oder die Verlängerung auf eine Langzeittherapie (max. 80h)


Wir haben eine Zulassung für die Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen. Kontaktieren Sie uns für freie Kapazitäten.

Private Krankenversicherung, Beamtenbeihilfe, Heilfürsorge & Berufsgenossenschaften

Die Kosten werden in der Regel erstattet. Wie viele Behandlungsstunden und welchen Prozentsatz Ihre Kasse/ Beihilfe/ BG pro Kalenderjahr erstattet, ist unterschiedlich. Im Durchschnitt sind es 50 Behandlungsstunden. Setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Ihrer Versicherung/ dem Träger in Verbindung, um die Kostenerstattung zu klären.
Wir orientieren uns nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOP). 

Kostenerstattung (gesetzlich versichert)

Wesentliche Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass für Sie trotz des Vorliegens einer akuten psychischen Störung eine Behandlung nicht innerhalb der nächsten drei Monate (= "Dringlichkeit") bei einem Vertragspsychotherapeut*Innen (Kasse) Ihres Vertrauens erhalten können. Dann dürfen Sie sich an privat tätige Psychotherapeut*Innen wenden.  Zusätzlich müssen Sie die "Unterversorgung" in Ihrem Gebiet mit ca. 10 erfolgosen Kontakten nachweisen (über die Terminservice-Stelle "TSS" der Kassenärtzlichen Vereinigung Bayerns KVB).
Fragen Sie die Modalitäten bei Ihrer Kasse nach und wenden Sie sich dann an uns. Wichtig: Die Kostenerstattung immer vor dem ersten Termin klären, sonst müssen Sie selbst zahlen.  

Selbstzahler

Sie sind an keine Formalitäten gebunden. Das Honorar wird individuell festgelegt und orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*Innen (GOP). 




IGeL - Leistungen

Biofeedback-Therapie = ca. 10-24 Sitzungen - je nach Bedarf. 20 Minuten mit Vor- und Nachbesprechung sowie Fragenklärung werden berechnet mit 20,11€ (GOP 846).