Unserer Praxisangebot

Wir möchten Sie in jedem Alter, jeder Lebenslage und bei allen Widrigkeiten des Lebens unterstützen und begleiten. Erfahren Sie hier mehr über unsere Therapieverfahren, Angebote und Werte, nach denen wir arbeiten.

Verhaltenstherapie

Was genau bedeutet das eigentlich?
Wie wäre es mit "Lernen fürs Leben!" 

Wir möchten Ihnen mit wissenschaftlich fundierten Methoden, wie der kognitiven Verhaltenstherapie, Werkzeuge an die Hand geben, die es Ihnen ermöglichen, Ihre aktuellen Belastungen selbstwirksam zu bewältigen. 

Psychische Belastungen gehören zum Leben – besonders in fordernden Zeiten. Die Verhaltenstherapie bietet einen geschützten Rahmen, um Orientierung zu finden, Klarheit zu gewinnen und wieder handlungsfähig zu werden. 

Am Anfang kann die Therapie eine wichtige Stütze sein. Langfristig geht es darum, dass Sie wieder mehr Sicherheit, Selbstvertrauen und Handlungsspielraum im Alltag gewinnen – für ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben.

Unser Ansatz ist modern, integrativ und ganzheitlich: Wir sehen den Menschen in seiner Gesamtheit – mit seinen Gedanken, Gefühlen, Empfindungen und Verhaltensmustern. Veränderung beginnt oft mit einem Gespräch – und mit dem Mut, hinzuschauen.

Unser Ansatz und unsere Haltung...

Die meisten Menschen kommen zu uns Psychotherapeut*innen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und die quälenden Symptome bereits mehrere Wochen, Monate oder oft auch Jahre das gegenwärtige Leben beherrschen.
Um diese psychischen oder auch psychosomatischen Symptome zu verstehen und verändern zu können, möchten wir Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer ganz individuellen Lebensgeschichte, die Entstehung und Aufrechterhaltung Symptome erläutern. Mit diesen Erkenntnissen sollen Sie zum Experten für sich selbst werden! Denn Verhaltenstherapie bedeutet auch Hilfe zur Selbsthilfe.

Wichtig ist für uns neben einem transparenten Vorgehen auf Augenhöhe und einer gemeinsamen Behandlungsplanung, dass Sie das Tempo vorgeben und wir Sie dabei begleiten. Daher ist Ihre aktive Mitarbeit und Ihr Wille zur Veränderung eine wichtige Voraussetzung der Therapie.

Erwachsene

Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten als Erwachsen und können von unseren Erwachsenen-Psychotherapeutinnen behandelt werden. Dabei spielt das Lebensalter keine Rolle - von 18 bis zum Lebensende begleiten wir unsere Patient*innen.

Videotherapie

Nicht immer kann man in die Praxis kommen. Aufgrund von Krankheit, eingeschränkter Mobilität oder weil Wohnort und Praxis zu weit entfernt sind. Wir wollen aber jedem den Zugang zu Therapie ermöglichen. Daher bieten wir neben gelegentlichen Videositzungen auch die vollständige Videotherapie an.

Gruppentherapie - Themenoffen

Wir freuen uns, ab Juli 2026 eine themenoffene Gruppentherapie anbieten zu können. In einer kleinen Runde von max. 6 Teilnehmenden. 

Alle relevanten Informationen erhalten Sie im PDF zum Konzept. 
Bitte melden Sie sich per Mail an, dann wird ein Eingangsgespräch vor Gruppenbeginn vereinbart.

Unsere Schwerpunkte

Krisenintervention

Folgen von COVID-19 (SARS-CoV-2), Trauerbegleitung und Long-Covid-Syndrom

Depressionen

Ängste (wie z.B. Panikattacken, starkes sich Sorgen, Soziale Ängste, Phobien z.B. Emetophobie, Trennungsangst)

Psychosomatische Beschwerden und Schmerzstörungen (wie z.B. Migräne, Rückenschmerzen, neuropathische Schmerzen, Tumorschmerzen und Autoimmunerkrankungen)

Schlafstörungen

Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Heißhungeranfälle)

Körperdysmorphe Störung und Körper-Integritätsstörung

Zwänge aller Art

Anhaltende Trauerstörung

Pathologisches Horten (früher Messi-Syndrom)

Traumafolgestörungen (auch komplexe PTBS)

Störungen aus dem schizophrenen Formenkreis

Suchterkrankungen (stoffgebunden)

Impulskontrollstörungen (wie Online-/Offlinespielsucht und zwanghaftes Sexualverhalten)

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Medizin-/ Therapie-Apps

Unsere Werte

Unsere Werte

Rechte und Pflichten

Gesetzlich ist jeder Psychotherapeut der Schweigepflicht unterworfen (§ 203 Strafgesetzbuch (StGB) Abs. 1, Satz 1). Alle Informationen werden vertraulich behandelt und niemals weiter gegeben, außer Sie entbinden den Therapeuten ausdrücklich von der Schweigepflicht! wir dürfen bei Selbst- oder Fremdgefährdung (§8 Abs. 5) die Schweigepflicht brechen.
Wir handeln nach der Aufklärungspflicht (§7 des PsychThG) und informieren sie zum ersten Termin über die Ablauf und Setting einer Psychotherapie. Dokumentationspflicht (§9 Abs. 1 Satz 1 Berufsordnung des PsychThG) bedeutet, wir müssen eine schriftliche Patientenakte anlegen, um unsere Stunden zu dokumentieren. Sie haben nach dem Patientenrechtegesetz (PatRG) ein Einsichtsnahmerecht (§11 Abs. 1 nach PsychThG) auf diese Dokumentation.

Wir sind gemeinsam stark

Interdisziplinarität

Wir vertreten den Ansatz "Hand in Hand" und um Ihnen ein umfassendes Behandlungskonzept und eine optimale Behandlung zu ermöglichen, kooperieren wir eng mit Fachärzten und Kliniken. 
Gern arbeiten wir auch für Sie, mit Ihrer Zustimmung, interdisziplinär und nehmen Kontakt zu Ihren behandelnden Ärzt*innen/ Therapeut*innen/ Betreuer*innen auf, um über diese Vernetzung eine ganzheitliche Behandlung zu unterstützen. 

Qualitätsmanagement

Wir haben die Pflicht uns in regelmäßigen Abständen fortzubilden (§15 der Berufsordnung des PsychThG). Wir sind als Psychotherapeut*innen daher bestrebt, nach dem aktuellen Stand der Forschung zu arbeiten und einen Qualitätsstandard auf hohem Niveau zu gewährleisten. Auch nehmen wir regelmäßig an Supervisionen, Intervisionen und Qualitätszirkeln teil. 

Digitale Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird schrittweise eingeführt und soll eine bessere Vernetzung im Gesundheitswesen ermöglichen. Als Praxis begrüßen wir grundsätzlich die Idee einer transparenten, strukturierten Patientenakte – unter der Voraussetzung, dass Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sind. Seit Anfang 2025 läuft die ePA in ausgewählten Regionen. In der Umsetzungsphase kann es noch zu technischen Einschränkungen kommen, da sich viele Praxissoftware-Systeme in der Anpassung befinden. Einige Funktionen – wie z. B. der vollumfängliche Medikationsplan – stehen voraussichtlich erst ab 2026 zur Verfügung. Wir nutzen die ePA im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und begleiten die weitere Entwicklung aufmerksam. Für Patient:innen bleibt die Teilnahme freiwillig und transparent. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne zur Nutzung und zu individuellen Fragen. (Quelle KVB)